AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eintragungsnummer bei der IHK: 59496193

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Leeuwarden unter der Aktennummer 59496193 eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Valkom Veilingen mit Geschäftsstelle auf Adresse Kadijk 6, 8531 XD in Lemmer, die Niederlande (nachstehend „Valkom” genannt).

Artikel 1
Definitionen
Bieter: der Benutzer der ein Gebot macht auf ein Position.

Benutzer: ein Person, die bei Valkom Registriert ist.

Freie Verkauf: die Verkauf von eine Position, organisiert durch Valkom, wobei Valkom nach jedem Gebot die direkt Zuschlag geben kann, ohne eine Versteigerung zu organisieren.

Gebot: das vom Benutzer abgegebene unwiderrufliche Preisangebot über ein Position.

Käufer: der Bieter, mit wem ein Kaufvertrag abgeschlossen ist.

Kaufpreis: den Betrag worüber Zuschlag stattfindet erhöht mit Aufgeld und Mehrwertsteuer.

Kaufvertrag: Ein Kaufvertrag zwischen Valkom und die Bieter entsteht nach Zuschlag.

Nutzungsvertrag: der Vertrag zwischen Valkom und Benutzer.

Personaldaten: die durch den Benutzer abgegeben Daten während der Registrierung bei Valkom, um einen Gebot zu machen und rückführbar sind zu die Benutzer, sowie Name, Adresse und E-Mail-Adresse.

Position: eine oder mehrere Mobilien, die eventuell unter einer Auktionsnummer versteigert werden.

Registrieren: Vollständig ausfüllen von den Registrierungsformular durch die Benutzer und den darauffolgende Bestätigung von Valkom.

Spezielle Versteigerung Bedienungen: Neben, zusätzlich zu oder in abweichend von den Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten auch Spezielle Versteigerung Bedienungen für die Teilnahme an einer bestimmten Versteigerung, sowie bei jede Versteigerung separat angegeben ist.

Versteigerung: ein öffentlicher Verkauf von Positionen organisiert durch Valkom auf einem vorbestimmten Datum.

Versteigerungskosten: einem vorab bekannt gegebenen Prozentsatz, die ein Gebot erhöht. Dieser Prozentsatz beträgt Standard 15% und ist zuzüglich Mehrwertsteuer. Abweichende Versteigerungskosten werden angegebenen in die Spezielle Versteigerung Bedienungen. Versteigerungskosten wird auch Aufgeld genannt.

Website: die www.valkom.nl, www.valkom.de und www.valkom.eu Webseiten sind durch Valkom erhalten.

Zuschlag: die ausdrückliche schriftliche Erklärung von Valkom und die Bieter das sein Gebot auf eine Position, gegen Bezahlung der Kaufsumme, an der Bieter zugeschlagen wird. Zuschlag kann stattfinden durch zusenden der Rechnung.

Artikel 2
Nutzungsvertrag
2.1) Der Nutzungsvertrag kommt ausschließlich durch Registrierung zustande und ist nicht übertragbar.
2.2) Valkom bietet dem Benutzer/Bieter die Möglichkeit, über eine Internetauktion Gebote auf die Sachen abzugeben (Versteigerung). Gebote erfolgen exklusive MwSt. und Aufgeld.
2.3) Der Benutzer/Bieter garantiert die Richtigkeit und die Vollständigkeit der mittels der Registrierung erteilten Informationen und Angaben. Sollten sich die Angaben zu irgendeinem Zeitpunkt ändern, dann ist der Benutzer/Bieter verpflichtet, Valkom umgehend entsprechend zu informieren.
2.4) Valkom behält sich das Recht vor, Registrierungen zu verweigern und/oder zu beenden.
2.5) Valkom behält sich das Recht vor, eine Auktion zu einem früheren als dem auf der Website angegebenen Zeitpunkt zu beenden oder zu verlängern.
2.6) Valkom schließt hiermit jedwede Haftung für irgendeinen mittelbaren und/oder unmittelbaren, auf irgendeine Weise entstandenen Schaden aus, inklusive jedoch nicht exklusive sich aus dem Nutzungsvertrag und aus der Nutzung der Website ergebenden Schadens, es sei denn, dass vonseiten der Valkom Vorsatz oder vorsätzliche Leichtfertigkeit vorliegt. Valkom übernimmt insbesondere auf keinen Fall die Haftung für irgendeinen Schaden, der auf irgendeine Weise durch Folgendes entsteht und/oder sich aus Folgendem ergibt:
- vom Benutzer/bieder vorgenommene Handlungen, die sich aus den auf der Website   veröffentlichten Informationen herleiten;
- die Unmöglichkeit zur (vollständigen) Benutzung der Website;
- die Nichtentsprechung der Sachen mit den auf der Website aufgeführten Spezifikationen;
- die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Nichtaktualität der Informationen auf der Website;
- Softwarefehler.
- die unrechtmäßige Benutzung der Systeme, einschließlich der Websites, von Valkom durch Dritte.
- nach Abschluss eines Kaufvertrags durch den Benutzer/bieder mit dem Verkäufer von diesem vorgenommene Handlungen.

Artikel 3
Gebot
3.1) Jedes Gebot erfolgt bedingungslos, unwiderruflich und vorbehaltlos.
3.2) Falls mehrere Personen gemeinsam erklären, ein Gebot abgegeben zu haben, sind sie gesamtschuldnerisch an die Erfüllung ihrer Verpflichtungen infolge der Versteigerung oder Versteigerungsbedingungen gebunden.

Artikel 4
Kaufvertrag
4.1) Der Kaufvertrag kommt durch Annahme zustande, wobei der Verkäufer die Sachen an den Käufer verkauft, der die Sachen zum Kaufpreis vom Verkäufer kauft.
4.2) Die Gefahr der Sachen geht zum Zeitpunkt der Annahme über.
4.3) Nachdem der Benutzer/Käufer seine gesamten zuvor genannten Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, kann er das jeweilige Los gegen Vorlage eines gültigen Abholscheines zu den von Valkom festgesetzten Zeiten am angegebenen Ort abholen (lassen). Der Käufer ist verpflichtet, ersteigerte Objekte spätestens am in den Versteigerungssonderbedingungen genannten Datum abzuholen. Valkom kann anordnen, dass ein bestimmtes Los erst nach Aushändigung anderer Lose abgeholt werden kann.

Artikel 5
Zahlungsverpflichtungen des Käufers
5.1) Der Käufer muss nach entsprechender Aufforderung von Valkom unverzüglich nach erteiltem Zuschlag eine von Valkom festgesetzte Sicherheitsleistung zahlen.
5.2) Die Sicherheitsleistung im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels wird bei Erfüllung der sonstigen Zahlungsverpflichtungen als Anzahlung für das ersteigerte Los gelten. Wenn der Käufer seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Loses nicht (fristgerecht) erfüllt, fällt die Sicherheitsleistung Valkom zu.

Artikel 6
Aushändigung
6.1) Nachdem der Käufer seine gesamten zuvor genannten Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, kann er das jeweilige Los gegen Vorlage eines gültigen Abholscheines zu den von Valkom festgesetzten Zeiten am angegebenen Ort abholen (lassen). Der Käufer ist verpflichtet, ersteigerte Objekte spätestens am in den Versteigerungssonderbedingungen genannten Datum abzuholen. Valkom kann anordnen, dass ein bestimmtes Los erst nach Aushändigung anderer Lose abgeholt werden kann.
6.2) Im Anschluss an die Aushändigung kann der Käufer den Kaufvertrag nicht mehr lösen oder für nichtig erklären.
6.3) Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des Untergangs, Verlustes oder der Beschädigung des Loses auf den Käufer über.
6.4) Falls sich herausstellt, dass ein Los im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter nicht ausgehändigt werden kann oder aufgrund der Tatsache, dass die Aushändigung unannehmbare Schäden an den Gebäuden oder Grundstücken, in bzw. auf denen sich das Los befindet, verursachen würde oder aus anderen Gründen sehr problematisch ist, ist Valkom berechtigt, den Kaufvertrag per Einschreiben an den Käufer, das an die vom Käufer angegebene Adresse gerichtet wird, aufzulösen. In diesem Fall ist Valkom oder der Verkäufer lediglich zur Erstattung der Beträge gehalten, die der Käufer Valkom im Zusammenhang mit dem Kauf der Lose bereits gezahlt hat.

Artikel 7
Auflösung
7.1) Wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt - die nicht fristgemäße Abholung der Sachen mit einbegriffen - oder die Lieferung verweigert und/oder sich weigert, die für die Lieferung erforderlichen Informationen zu erteilen, ist der Kaufvertrag von Rechts wegen aufgelöst und es steht dem Verkäufer frei, die Sachen an einen anderen zu vergeben.

Artikel 8
Garantie, Befreiung und Quittung
8.1) Valkom und/oder der Verkäufer geben keine Garantie auf die Sachen und auf eventuelle Ansprüche Dritter darauf. Der Käufer verzichtet auf seine sich aus Titel 1 von Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ergebenden Rechte, sofern von diesen Bestimmungen abgewichen werden kann.
8.2) Die Sachen werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich nebst allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen am Datum der Annahme befinden. Valkom und/oder der Verkäufer leisten keinerlei Gewähr für sichtbare oder versteckte Mängel oder keinerlei Garantie in Bezug auf Vollständigkeit, Mengen, Funktionieren, Brauchbarkeit, Verkaufbarkeit, das etwaige Bestehen von Rechten oder Ansprüchen Dritter und/oder die Möglichkeiten zur Übertragung an Dritte. Mängel jedweder Art, nicht erfüllte Erwartungen des Käufers und/oder des erwerbenden Dritten gewähren keinerlei Anspruch auf (Schaden-)Ersatz und/oder Verrechnung.
8.3) Der Benutzer/bieder befreit Valkom und/oder den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter aus dem im Kaufvertrag genannten Geschäft und aus dem Abschluss und dem Inhalt des Kaufvertrags.

Artikel 9
Datenschutz
9.1) Valkom erfasst die ihr erteilten personenbezogenen Daten in einer dazu geführten Datei.
9.2) Valkom wird die Daten lediglich für den Eigengebrauch und im Rahmen des Kaufvertrags verwenden. Valkom wird die Daten nicht ohne Zustimmung des Benutzers/Bieters Dritten erteilen, es sei denn, dass Valkom nach gesetzlichen Bestimmungen oder gemäß einer Anweisung der zuständigen Behörde dazu verpflichtet ist.

Artikel 10
Schlussbestimmungen
10.1) Wenn irgendeine Bestimmung des Nutzungsvertrags oder des Kaufvertrags ungültig, ungesetzlich oder unausführbar ist, wird dies die Gültigkeit, Gesetzlichkeit und Ausführbarkeit der sonstigen Bestimmungen auf keinerlei Weise berühren oder beeinträchtigen. Wenn und sofern keine Vereinbarung oder Maßnahme für eine wichtige Situation getroffen worden ist, werden die Parteien baldmöglichst Beratungen aufnehmen und nach bestem Vermögen versuchen, eine Einigung über eine Ergänzung oder Änderung des Nutzungsvertrags oder des Kaufvertrags zu erzielen, die den jetzt hiermit festgelegten Vereinbarungen so weit wie möglich entspricht.
10.2) Der Benutzer und der Käufer verzichten, sofern dies gesetzlich möglich ist, auf ihr Recht, den Nutzungsvertrag und/oder den Kaufvertrag so weit wie möglich aufzuheben oder aufzulösen.
10.3) Für den Nutzungsvertrag und den Kaufvertrag gilt niederländisches Recht. Für alle mit dem Nutzungsvertrag und dem Kaufvertrag zusammenhängenden und sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in Leeuwarden zuständig.

Artikel 11
Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.1) Wenn und sofern irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder aufgehoben wird, bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvermindert in Kraft. Valkom wird dann als Ersatz für die unwirksame bzw. aufgehobene Bestimmung eine neue Bestimmung festsetzen, wobei sie den Tenor der unwirksamen bzw. aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigen wird.
11.2) Im Falle der Auslegung des Inhalts und des Tenors dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Fassung stets ausschlaggebend.
11.3) Die Anwendbarkeit wie auch immer genannter Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen des Benutzers/Bieters wird von Valkom und/oder vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.
11.4) Valkom kann neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Besondere Auktionsbedingungen für anwendbar erklären. Besondere Auktionsbedingungen werden vor der Auktion, zumindest vor der Auktion der Sachen, auf die sie sich bezieht, mitgeteilt. Wenn und sofern Besondere Auktionsbedingungen von Valkom im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben die Bestimmungen der Besonderen Auktionsbedingungen Vorrang.
11.5) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ausschließlich durch ein von einem vertretungsberechtigten Vertreter von Valkom unterschriebenes Schriftstück abgewichen werden.
11.6) Valkom behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen treten 24 Stunden nach deren per E-Mail erfolgter Übermittlung an den Benutzer/bieder in Kraft. Die in Kraft getretenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle vorhergehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen, es sei denn, dass Valkom ausdrücklich etwas anderes angibt.
11.7) Für alle mit dem Dienst und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in Leeuwarden zuständig.
11.8) Für die Dienste und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt in vollem Umfang niederländisches Recht.